Zusammenfassung: Engelhart thematisiert mit seinem Beitrag die Frage, ob aus zivil- bzw. standesrechtlicher Perspektive die Entlohnung von Rechtsanwälten durch Vereinbarung eines "Maklerlohnes" erfolgen und somit auch eine Provision gültiger Gegenstand des Entgelts werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 51 RL-BA; § 8 RAO; § 16 Abs 1 RAO; § 1009 ABGB; § 1051 ABGB; § 267 ABGB