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Erfolgshonorar und Provisionsverbot für Rechtsanwälte

RechtsanwaltAufsatzDr. Karl F. Engelhart, RAAnwBl 2012, 362 - 367 Heft 7 und 8 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Engelhart thematisiert mit seinem Beitrag die Frage, ob aus zivil- bzw. standesrechtlicher Perspektive die Entlohnung von Rechtsanwälten durch Vereinbarung eines "Maklerlohnes" erfolgen und somit auch eine Provision gültiger Gegenstand des Entgelts werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 51 RL-BA; § 8 RAO; § 16 Abs 1 RAO; § 1009 ABGB; § 1051 ABGB; § 267 ABGB

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