Zusammenfassung: Der VwGH wendet sich mit seiner Entscheidung der Frage zu, ob im Falle einer Widmung zur längerfristigen Betriebszugehörigkeit von einem Anlagegut das Ausmaß der Abschreibung für Abnutzung des Anlagegutes zu beachten ist. Ist eine monatsweise Betrachtung des tatsächlichen betrieblichen Verbleibs durchzuführen?
Rechtsgrundlagen: § 108e EStG