Zusammenfassung: In Hinblick auf die Verordnung des Rates zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts geht der Autor auf vorgenanntes Normengebilde erläuternd ein und beschreibt dahingehend auch, welches Recht ohne Rechtswahl der Parteien anzuwenden ist.