§ 135 BAO; § 85 BAO
Vorliegende Entscheidung geht inhaltlich der Frage nach, unter welchen gegebenen Voraussetzungen die Verhängung eines Verspätungszuschlags bei fruchtlosem verstreichen einer Mängelbehebungsfrist zulässig und ob die Zurücknahmefiktion bei Pflichteingaben anwendbar ist.