Zusammenfassung: Der Autor analysiert mit seiner Arbeit die Frage, ob der StPO in Hinblick auf die Beiziehung eines Verteidigers zur Vernehmung sowie betreffend das Recht des verhafteten Beschuldigten auf Kontakt mit einem Verteidiger in praxu entsprochen wird.
Rechtsgrundlagen: § 15a Abs 2 SPG