Zusammenfassung: Wilhelm führt das Irrtumsrecht in Hinblick auf den Erwerb von Aktien einer wertenden Analyse zu und skizziert dahingehend die starke Bedeutung des Geschäftsirrtums sowie der culpa in contrahendo in Hinblick auf vermeintlich sichere Geldanlagen in Aktienform.
Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB; § 1 UWG