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Ungeprüfter Zuspruch von Kosten verfassungswidrig

ZivilprozessrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Peter G. Mayr, Innsbruck (Anmerkung)AnwBl 2012/8303AnwBl 2012, 40 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Verfassungswidrigkeit des Wortes "ungeprüft" in § 54 Abs 1a ZPO zu. Worin erschöpfen sich die Bedenken des VfGH?

Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1a ZPO

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