Mit vorliegender Entscheidung hält der EuGH deutlich fest, dass "In-House-Lawyers" ihre Arbeitgeber nicht vor Gericht vertreten dürfen und es daher der Intervention eines Rechtsanwaltes bedarf, um vor Gerichten der EU tätig zu werden und einer Zurückweisung zu begegnen.
EuGH 6.9.2012, C-422/11 p; EuGH C-423/11 p