Zusammenfassung: Das LG Linz prüfte, ob ein Abschöpfungsverfahren rechtens ist, wenn ein Schuldner zunächst einen zulässigen Zahlungsplan vorlegt, dieser aber nicht angenommen oder nicht bestätigt wurde. Ferner untersuchte es, ob die Einleitung eines derartigen Verfahrens nach Zurückziehung eines Zahlungsplanantrages zulässig ist.
Rechtsgrundlagen: § 199 IO; § 200 IO