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Wichtige Informationen: Vorübergehende Abwesenheitsmeldung im ERV

Wichtige InformationenRechtsanwaltAnwBl 2011, 303 Heft 7 und 8 v. 1.7.2011

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über die Möglichkeit im elektronischen Rechtsverkehr (ERV), mit einer vorübergehenden Abwesenheitsmeldung Zustellungen über den ERV für die Dauer der Abwesenheit zu verhindern.

Rechtsgrundlagen: § 14 RAO

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