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§ 11 RL-BA ist verfassungskonform

VerfassungsrechtJudikaturAnwBl 2011/8285AnwBl 2011, 328 - 329 Heft 7 und 8 v. 1.7.2011

§ 11 RL-BA

Der VfGH prüfte, ob die Regelung des § 11 RL-BA ausreichend bestimmt. Diese normiert, dass der Rechtsanwalt einen Auftrag und eine Vollmacht in der Regel nur von demjenigen annehmen darf, dessen Interessen ihm anvertraut werden.

VfGH 22.2.2011, B 334/10; OBDK 30. 11. 2009, 14 Bkd 7/09

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