§ 11 RL-BA
Der VfGH prüfte, ob die Regelung des § 11 RL-BA ausreichend bestimmt. Diese normiert, dass der Rechtsanwalt einen Auftrag und eine Vollmacht in der Regel nur von demjenigen annehmen darf, dessen Interessen ihm anvertraut werden.
VfGH 22.2.2011, B 334/10; OBDK 30. 11. 2009, 14 Bkd 7/09