Zusammenfassung: Der Autor thematisiert mit seinem Beitrag die Kostenentscheidung im Zivilverfahren unter dem Aspekt der Neuerungen des Budgetbegleitgesetzes 2011, wobei vor allem die Möglichkeit eines Vorbehaltes der Kostenentscheidung sowie die Beschränkung der Rechtsmittelmöglichkeit von Kostenrekursen Beachtung verdient.
Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 1a ZPO