Zusammenfassung: Heller beleuchtet in seinem Beitrag die Entwicklung des Bleiberechts aus verfassungsrechtlicher Sicht. Das Bleiberecht ist keine Erfindung des VfGHs, noch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Schon der Antike war das Recht eines Fremden, sich in einem anderen Herrschaftsbereich aufzuhalten bekannt. Die Diskussion rund um das Bleiberecht werden vom Autor eingehend vorgestellt, ferner geht er auch kurz auf den Meinungsstand in Österreich und Deutschland zu diesem Themenbereich ein.