§ 235 BAO; § 236 Abs 1 BAO
Der VwGH prüfte die Frage, ob eine persönliche Unbilligkeit iSd § 236 BAO auch dann gegeben ist, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht an der Existenzgefährdung nichts ändert. Mit Anmerkung von Univ.-Lektor Sutter.