§ 5 Abs 3 BGStG
Der OGH beschäftigte sich mit der Tatbestandsmäßigkeit des § 5 Abs 3 BGStG und prüfte, unter welchen Umständen ein Zusammenhang mit einer Behinderung gegeben ist, wenn die beleidigende Äußerung Kraft ihres Inhaltes auf eine Behinderung abzielt oder der Belästiger dies durch sein Verhalten erkennen lässt. Mit einer Anmerkung von RA Mag. Hannes Huber.