Zusammenfassung: Der Kurzbericht informiert über die mit 1. 1. 2008 in Kraft getretene umfassende Änderung des BMSVG. Mit dem 5. Teil des BMSVG werden nunmehr auch freiberuflich Selbständige und damit alle Personen, die in die Liste der Rechtsanwälte oder in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte eingetragen sind (§ 62 Abs 1 Z 5 BMSVG), im Rahmen eines Optionen-Modells einbezogen. Der Bericht stellt das Opting-In-Modell und die verschiedenen Vorsorgekassen kurz vor.