Zusammenfassung: Der Autor untersucht in seinem Beitrag die verschiedenen Problemfelder der Diversion iSd § 21 VStG, wonach bei bloß geringfügigem Verschulden und unbedeutenden Folgen die Strafe zu unterbleiben hat. Er zeigt dabei nicht nur die strafrechtsdogmatisch schwierige Anwendung dieser Bestimmung durch die Judikatur auf, sondern beleuchtet auch die Probleme in der Praxis, wonach bei richtiger Auslegung diese Form der Diversion eigentlich öfters zur Anwendung kommen müsste.