Zusammenfassung: Der Autor beleuchtet das am 4. 8. 2009 in Deutschland in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren, wodurch die in der Praxis gängige Absprache im deutschen Strafverfahren erstmals gesetzlich geregelt wurde. Ignor skizziert in seinem Beitrag kurz die Entwicklung des Gesetzes und geht danach auf die praxisrelevanten Regelungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Absichten des Gesetzgebers überblicksartig ein.