Zusammenfassung: Der VwGH beschäftigte sich mit der Bewertung der Tätigkeit einer Sängerin, die auch als Komponistin und Texterin tätig war. Geprüft wurde, ob der materielle Schwerpunkt bei diesem Berufsbild nach der Verkehrsauffassung außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers liegt und welche allgemeinen Kriterien bei der Beurteilung hierbei eine Rolle spielen können. Mit einer Anmerkung von Franz Philipp Sutter.