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Eingabegebühren

Wichtige InformationenGebührenrechtFinanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern, WienAnwBl 2010, 103 Heft 3 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag beschäftigt sich mit der gesetzesgemäßen Entrichtung der Gebühren beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. Das Finanzamt führt dazu aus, in welcher Form der Einzahlungsbeleg einer Eingabe beigelegt werden muß.

Rechtsgrundlagen: § 17a VfGG; § 24 Abs 3 VwGG

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