Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag beschäftigt sich mit der gesetzesgemäßen Entrichtung der Gebühren beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. Das Finanzamt führt dazu aus, in welcher Form der Einzahlungsbeleg einer Eingabe beigelegt werden muß.
Rechtsgrundlagen: § 17a VfGG; § 24 Abs 3 VwGG