Zusammenfassung: Mit dem 1. 1. 2010 ist das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 - BRÄG 2010 (BGBl I 2009/141) in Kraft getreten. Dieses sah wesentliche Änderungen bei den anwaltlichen Berufsgesetzen vor und machte die Novellierung mehrerer Richtlinien erforderlich. Neben den bereits im AnwBl behandelten Änderungen in der RAO beschäftigt sich der Beitrag mit den Änderungen im Bereich des Disziplinarrechtes. Er geht dabei auch auf die Änderungen ein, die bereits durch das BRÄG 2008 in Kraft getreten sind.