Der EuGH nahm in der Entscheidung zur Frage Stellung, ob sich Unternehmen in EU-Kartellrechtsverfahren darauf berufen können, dass die Kommunikation mit den eigenen In-House-Counsels durch das anwaltliche Berufsgeheimnis geschützt ist.
EuGH 14.9.2010, Rs C-550/07 P; EuGH T-125/03 ; EuGH T-253/03