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In-den-Streit-ziehen des Gegenvertreters

RechtsanwaltJudikaturAnwBl 2010/8255AnwBl 2010, 488 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Der VfGH prüfte, ob das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung eine besondere Zurückhaltung bei der Beurteilung einer Äußerung als strafbares Disziplinarvergehen verlangt. Insbesondere prüfte er die Zulässigkeit eines "möglichen Wortüberschwangs".

Rechtsgrundlagen: § 9 RAO; Art 10 Abs 1 EMRK

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