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Zustellbescheinigung nach EuGVO und als europäischer Vollstreckungstitel bei Versäumungsurteilen im Zwangsvollstreckungsverfahren (am Beispiel Italiens)

ExekutionsrechtAufsatzDr. Ulrike Walter, RAAnwBl 2009, 230 Heft 5 v. 1.5.2009

Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag stellt die möglichen Vorgangsweisen vor, die sich im Fall des Vorliegens eines Versäumnisurteils von Gesetz wegen ergeben. Die Autorin zeigt dabei die Folgen auf, wenn eine Zustellbescheinigung nach Art 54 EuGVO bzw. eine Zustellbescheinigung als europäischer Vollstreckungstitel ausgestellt wird.

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