Zusammenfassung: Schur stellt in ihrem Beitrag den aktuellen Vorschlag für eine Verordnung in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses der Kommission vor. Ziel des Vorschlags ist es, den in der EU ansässigen Personen durch nachvollziehbare rechtliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen, ihren Nachlass vorab zu regeln und die Rechte der Erben bzw. Vermächtnisnehmer oder Nachlassgläubigern über die Grenzen hinweg wirksam zu wahren. Vorgestellt werden dabei die zentralen Eckpunkte dieses Vorschlags wie Zuständigkeiten, Anwendungsbereiche, Anerkennung, etc.