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§ 19 DSt, § 70 Abs 2 DSt - einstweilige Maßnahme

RechtsanwaltJudikaturAnwBl 2009/8217AnwBl 2009, 556 - 557 Heft 12 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Die OBDK befasste sich mit der Frage, ob eine Selbstverpflichtung des Beklagten, sich der Vertretung vor bestimmten Gerichten zu enthalten, die Notwendigkeit einer Verhängung einer einstweiligen Maßnahmen zu verhindern vermag. Mit einer Anmerkung von Klingsbigl.

Rechtsgrundlagen: § 19 DSt; § 70 Abs 2 DSt

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