Zusammenfassung: Die OBDK befaßte sich mit der Frage, ob eine in einem anderen Disziplinarverfahren verhängte Maßnahme auf eine Geldbuße angerechnet werden kann und welche Folgen dies für die Tilgungsfrist im Hinblick auf § 2 Abs 2 TilgG haben kann.
Rechtsgrundlagen: § 74 Z 2 DSt; § 2 Abs 2 TilgG