Zusammenfassung: Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bewirkt das Erlöschen der Berechtigung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft. Der Autor bringt in seiner Replik zum vorhergehenden Beitrag Argumente, die die bestehende Rechtslage untermauern. Kann der Rechtsanwalt seinen Pflichten noch nachkommen, wenn ein Konkurs- bzw Ausgleichsverfahren anhängig ist?