Zusammenfassung: In der jüngsten Vergangenheit ist die Tendenz feststellbar, dass Rechtsschutzversicherungen darauf aus sind, die Versicherungsnehmer von einem sog. Vertragsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Der Autor unterzieht die Beschränkung der freien Anwaltswahl im Rechtsschutzsicherungsvertrag einer kritischen Analyse.
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