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Rechtsprechung - Befangenheit der Mitglieder des Disziplinarrates

RechtsanwaltKlingsbiglAnwBl 2008/8137AnwBl 2008, 172 Heft 4 v. 1.4.2008

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall richtete sich ein Disziplinarverfahren gegen ein Ausschussmitglied, die OBDK hatte über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden (Übertragung der Durchführung des Verfahrens an einen anderen DR?).

Rechtsgrundlagen: § 25 DSt

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