Zusammenfassung: Das OLG Wien bejaht die Zulässigkeit einer Direktklage gegen eine ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung am Gericht des Geschädigtenwohnsitzes und informiert über eine Rechtsänderung in der 5. Kfz-Haftpflichtversicherungs-RL, die die internationale Zuständigkeit in diesem Bereich in eben diesem Sinne regelt.