Zusammenfassung: Der BFH beantragt die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Frage, ob die Ablehnung der Abzugsfähigkeit der Betriebsstättenverluste aus einem anderen MS bei Anwendbarkeit der DBA-Freistellungsmethode mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen ist.
Rechtsgrundlagen: Art 43 EG; Art 56 EG