Zusammenfassung: In dem Beitrag wird über die Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs informiert. Weiters werden insbesondere die für Rechtsanwaltskanzleien relevanten Unterschiedsmerkmale zwischen dem elektronischen Rechtsverkehr und dem neu implementierten System webERV dargestellt.
Rechtsgrundlagen: § 89c Abs 5 GOG; ERV-VO BGBl II 2006/482; § 8a Abs 2 ERV-VO; § 23a RATG; § 3 Abs 1 ERV-VO