Zusammenfassung: Der Autor zeigt die Defizite, die seiner Ansicht noch bei den Beschuldigtenrechten im Vorverfahren vor allem hinsichtlich der Anwesenheitsrechte der Strafverteidiger bestehen auf und nimmt zu den Neuregelungen im reformierten Strafprozessrecht Stellung. Soyer erläutert in diesem Zusammenhang auch, welche Vorgaben sich aus art 6 MRK ableiten lassen.
Rechtsgrundlagen: § 198 StPO; § 97 StPO; § 88 Abs 2 StPO; § 24 StPO; Art 6 MRK; § 45 Abs 3 StPO; § 162 Abs 2 StPO