Zusammenfassung: Kurzinfo über die Möglichkeit, über Finanz-Online den Einheitswert einer Liegenschaft zu ermitteln. Der Autor beschreibt, in welchen Fällen bzw unter welchen Umständen dies geschehen darf, und erklärt die Durchführung der Abfrage anhand eines Screenshots.
Rechtsgrundlagen: § 90a BAO