Der Beitrag informiert über ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz. Es geht dabei um das Berufsgeheimnis von Anwälten und den Vertraulichkeitsschutz, den bestimmte Schriftstücke gegenüber Behörden genießen. Das Urteil klärt die Frage, inwieweit der Schutz der Vertraulichkeit für " In-House-Counsels", oder Syndikusanwälte gilt.