Zusammenfassung: Der Autor nimmt ein Erkenntnis des VfGH, in dem sich dieser gegen die Anwendbarkeit des Art 54 SDÜ bei Disziplinarverfahren gegen Rechtsanwälten aussprach, zum Anlass, um sich mit der Auslegung und dem Anwendungsbereich des Verbots der Doppelverfolgung und -bestrafung (ne bis in idem) auseinander zu setzen. Dabei bezieht er auch die bislang zur Geltung gebrachten Rechtsansichten des EuGH zu diesem Grundrecht in seine Erwägungen mit ein und behandelt die Frage, ob bzw auf welche Weise Gemeinschaftsrechtsverletzungen in Bescheidprüfungsverfahren vor dem VfGH geltend gemacht werden können.