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§ 10 Abs 4 RAO neu

RechtsanwaltMag. Benedikta ReymaierAnwBl 2006, 360 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Die Autorin informiert über die Einfügung des Abs 4 zu § 10 RAO, der ua die Sorgfalts- und Aufklärungspflichten des Rechtsanwalts bei der Erstellung einer Urkunde sowie die gebotene Prüfung der Identität des Antragstellers konkretisiert.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 4 RAO

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