Zusammenfassung: Die Autoren betonen das Erfordernis einer effektiven, nachvollziehbaren und effektiven Informationspolitik von Rechtsanwälten und weisen auf den besonderen Stellenwert einer eigenen Homepage hin. Dabei skizzieren sie auch, welche Vorgaben des Rechtsanwaltsrechts bei der Weiterabe von Informationen zu berücksichtigen sind.
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 2 RL-BA; § 45 Abs 2 lit e RL-BA