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OBDK, 27.06.2005, 6 Bkd 1/05 (Rechtsanwalt)

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2006/8025AnwBl 2006, 156 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Die OBDK konkretisiert die Reichweite der Prüfungslegitimation der OBDK und legt dar, dass die Geltendmachung überhöhter Honorarforderungen keine Verletzung der Berufspflichten eines Rechtsanwalts begründet.

OBDK, 27.06.2005, 6 Bkd 1/05

Rechtsgrundlagen: § 16 RAO; § 54 Abs 3 DSt; § 1 RAO; § 50 RL-BA

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