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Telefonisch erreichte Fristerstreckung ungültig!

FinanzrechtFranz Philipp Sutter (Glosse)AnwBl 2006/8063AnwBl 2006, 547 - 549 Heft 10 v. 1.10.2006

§ 85 BAO; § 245 Abs 3 BAO

Ein Telefonanruf ist nicht als rechtsgültiger Antrag auf Verlängerung einer Berufungsfrist zu qualifizieren.

VwGH 17.11.2005, 2001/13/0279

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