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OGH, 20.01.2004, 4 Ob 256/03f (Gesellschaftsrecht)

GesellschaftsrechtAnwBl 2005, 384 Heft 9 v. 1.9.2005

§ 42 Abs 4 GmbHG; § 76 GmbHG; § 78 GmbHG; § 1 NZwG; § 381 Z 2 EO

Der OGH legt dar, dass ein Verbot der treuwidrigen Stimmrechtsnutzung durch Provisorialmaßnahme nach § 381 Z 2 EO abgesichert werden kann. Weiters führt er aus, dass die Rückübertragung des Gesellschaftsanteils nach Abschluss des Treuhandvertrages keinen Notariatsakt erfordert.

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