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OGH, 14,12.2004, 10 ObS 181/04x (Zivilprozessrecht)

ZivilprozessrechtAnwBl 2005, 271 Heft 6 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Der OGH erläutert, dass eine mündliche Revisionsverhandlung nur dann durchgeführt wird, wenn vor dem Berufungsgericht ein Antrag auf deren Anberaumung gestellt wurde.

OGH, 14,12.2004, 10 ObS 181/04x

Rechtsgrundlagen: § 502 Abs 1 ZPO; § 508a Abs 2 ZPO

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