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OBDK, 04.10.2004, 14 Bkd 3/04 (Rechtsanwalt)

RechtsanwaltStriglAnwBl 2005/7992AnwBl 2005, 296 - 297 Heft 6 v. 1.6.2005

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass der Erwerb eines streitverfangenen Grundstücks durch den Rechtsanwalt zum Zweck der Erfüllung seiner offenen Honorarforderung nicht gegen das Verbot der quota litis verstößt und auch keine Auswirkungen auf das Verfahren hat.

OBDK, 04.10.2004, 14 Bkd 3/04

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