§ 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988
Der VwGH erörtert, dass der Privilegierungstatbestand des § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 zur Anwendung gelangt, wenn der Aufbau einer Anlage im Ausland durch eigene Dienstnehmer durchgeführt wird; eine Beteiligung ausländischer Unternehmer schadet nicht.