Zusammenfassung: Das OLG Wien erörtert, dass nur Kleinstunternehmen, von denen eine Internetanbindung nicht gefordert werden kann, von der Verpflichtung zur Einsichtnahme in die Insolvenzdatei befreit sind.
OLG Wien, 01.03.2004, 4 R 28/04y
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 KO; § 173a KO; § 174 Abs 2 KO