Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass die Weiterleitung der Stellungnahmen eines Untersuchungshäftlings an einen Zeitungsjournalisten bei fehlender Einwilligung des Untersuchungsrichters gegen das Disziplinarrecht der Rechtsanwälte verstößt.
OBDK, 24.01.2005, 6 Bkd 3/04