Zusammenfassung: Hochegger nimmt in seinem Beitrag Stellung zur Abhandlung von Hoffmann, in der dieser die Probleme aufzeigte, die sich aus der mangelnden Abstimmung des Versorgungsmodells der Rechtsanwälte mit dem ASVG-Modell ergeben.
Rechtsgrundlagen: APG; § 5 ASVG; § 7 ASVG; § 236 ASVG