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OGH, 21.05.2003, 6 Ob 69/03w (Gesellschaftsrecht)

GesellschaftsrechtAnwBl 2005, 119 Heft 3 v. 1.3.2005

§ 22 Abs 2 GmbHG; § 93 Abs 4 GmbHG; § 16 Abs 4 AußStrG; § 510 Abs 3 ZPO

Der OGH erörtert, dass auch ein bereits aus der GmbH ausgetretener Gesellschafter Informationsbefugnisse besitzt und Recherchen bezüglich der bis zum Austrittszeitpunkt begründeten Gewinnansprüche anstellen darf.

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